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Text gilt ab: 01.08.1992
Fassung: 13.05.1970
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Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben
vom 13. Mai/1. Juni 1970[1]

Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag über die Entnahme von Wasser aus der Donau und die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-1-5-U) veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Abkommen vom 22. Januar 1992 (GVBl. S. 314) geändert worden ist
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten,
schließen über die beabsichtigte Entnahme von Wasser aus der Donau bei Leipheim durch den Zweckverband Landeswasserversorgung in Stuttgart und über die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben folgenden
Staatsvertrag

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Baden-Württemberg: Bek. 17.12.1970 (GBl. 1971 S. 4);
Bayern: Bek. v. 23.12.1970 (BayRS V S. 246).