Inhalt
§ 2
Höhe der Entschädigung, Berechnung
1Die Entschädigung für Zeitversäumnis beträgt 15,50 € für jede Stunde der aufgewendeten Zeit. 2Die An- und Rückfahrtszeit wird angerechnet. 3Die letzte, bereits begonnen Stunde wird voll gerechnet. 4Die Entschädigung wird höchstens zehn Stunden je Tag gewährt.