Inhalt
1Die bisher der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die dort bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse gehen auf die Bayerische Staatsbibliothek über. 2Gleiches gilt bezüglich der Staatlichen Beratungsstellen für öffentliche Büchereien.