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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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1. Abschnitt Rechtsaufsicht und Fachaufsicht (Art. 90–99a)
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2. Abschnitt Rechtsmittel (Art. 100)
Art. 100 Erlaß des Widerspruchsbescheids (§ 73 der Verwaltungsgerichtsordnung)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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2. Abschnitt Rechtsmittel
Art. 100 Erlaß des Widerspruchsbescheids (§ 73 der Verwaltungsgerichtsordnung)