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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) BayRS 2032-1-1-F (Art. 1–111)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–18)
  • Bereich erweiternTeil 2 Grundbezüge (Art. 19–50)
  • Bereich erweiternTeil 3 Nebenbezüge (Art. 51–90)
  • Bereich reduzierenTeil 4 Sonstige Leistungen (Art. 91–99b)
  • Art. 91 Leistungen außerhalb der Besoldung
  • Art. 92 Aufwandsentschädigungen
  • Art. 93 Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
  • Art. 94 (aufgehoben)
  • Art. 95 Gemeinschaftsunterkunft
  • Art. 96 Heilfürsorge
  • Art. 97 Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen
  • Art. 98 Nebenamtsvergütung für Beamte und Beamtinnen an staatlichen Unterrichtseinrichtungen
  • Art. 99 Nebenamtsvergütung für Hochschulprofessoren und Hochschulprofessorinnen sowie für Leiter und Leiterinnen von Materialprüfungsämtern
  • Art. 99a Fahrkostenzuschuss
  • Art. 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
  • Bereich erweiternTeil 5 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Art. 100–101)
  • Bereich erweiternTeil 6 Sonstige Zuständigkeitsregelung (Art. 102)
  • Bereich erweiternTeil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 103–111)
  • Bereich erweiternAnlage 1 Besoldungsordnungen
  • Anlage 2 Hinzufügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen
  • Bereich erweiternAnlage 3
  • Anlage 4 Strukturzulage, Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen
  • Anlage 5 Orts- und Familienzuschlag
  • Anlage 6 Auslandsbesoldung
  • Anlage 7 Stellenzulagen
  • Anlage 8 Sonstige Zulagen
  • Anlage 9 Mehrarbeitsvergütung
  • Anlage 10 Anwärtergrundbetrag
  • Bereich erweiternAnlage 11

Inhalt

BayBesG
Text gilt ab: 01.02.2025
Fassung: 05.08.2010
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Teil 4 Sonstige Leistungen

Art. 91 Leistungen außerhalb der Besoldung
Art. 92 Aufwandsentschädigungen
Art. 93 Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
Art. 94 (aufgehoben)
Art. 95 Gemeinschaftsunterkunft
Art. 96 Heilfürsorge
Art. 97 Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen
Art. 98 Nebenamtsvergütung für Beamte und Beamtinnen an staatlichen Unterrichtseinrichtungen
Art. 99 Nebenamtsvergütung für Hochschulprofessoren und Hochschulprofessorinnen sowie für Leiter und Leiterinnen von Materialprüfungsämtern
Art. 99a Fahrkostenzuschuss
Art. 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
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