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Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) BayRS 2032-1-1-F (Art. 1–111)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–18)
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Teil 2 Grundbezüge (Art. 19–50)
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Teil 3 Nebenbezüge (Art. 51–90)
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Teil 4 Sonstige Leistungen (Art. 91–99b)
Art. 91 Leistungen außerhalb der Besoldung
Art. 92 Aufwandsentschädigungen
Art. 93 Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen
Art. 94 (aufgehoben)
Art. 95 Gemeinschaftsunterkunft
Art. 96 Heilfürsorge
Art. 97 Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger und Dienstanfängerinnen
Art. 98 Nebenamtsvergütung für Beamte und Beamtinnen an staatlichen Unterrichtseinrichtungen
Art. 99 Nebenamtsvergütung für Hochschulprofessoren und Hochschulprofessorinnen sowie für Leiter und Leiterinnen von Materialprüfungsämtern
Art. 99a Fahrkostenzuschuss
Art. 99b Prämie für freiwillig erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im Feuerwehrdienst
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Teil 5 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Art. 100–101)
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Teil 6 Sonstige Zuständigkeitsregelung (Art. 102)
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Teil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 103–111)
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Anlage 1 Besoldungsordnungen
Anlage 2 Hinzufügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen
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Anlage 3
Anlage 4 Strukturzulage, Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen
Anlage 5 Orts- und Familienzuschlag
Anlage 6 Auslandsbesoldung
Anlage 7 Stellenzulagen
Anlage 8 Sonstige Zulagen
Anlage 9 Mehrarbeitsvergütung
Anlage 10 Anwärtergrundbetrag
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Anlage 11
Inhalt
BayBesG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.08.2010
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(aufgehoben)