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Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV) Vom 10. November 2007 (GVBl. S. 792) BayRS 2132-1-2-B (§§ 1–17)
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Erster Teil Allgemeines (§§ 1–2)
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Zweiter Teil Vorzulegende Bauvorlagen (§§ 3–6)
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Dritter Teil Inhalt der Bauvorlagen (§§ 7–13)
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Vierter Teil Abgrabungsplan (§ 14)
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Fünfter Teil Bauzustandsanzeigen (§§ 15–16)
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Sechster Teil Inkrafttreten, Außerkrafttreten (§ 17)
[Schlussformel]
Anlage 1 Zeichen und Farben für Bauvorlagen (zu § 7 Abs. 5 und § 8 Abs. 4)
Anlage 2 Kriterienkatalog nach § 15 Abs. 3
Inhalt
BauVorlV
Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 10.11.2007
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München, den 10. November 2007
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Joachim Herrmann, Staatsminister