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BSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.10.2009
§ 3
Schulgemeinschaft, Eigenverantwortung
(vgl. Art. 2 BayEUG)
§ 3 BSO gilt entsprechend; dabei sind die Anforderungen des jeweiligen Förderschwerpunktes zu berücksichtigen.