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Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung – BSO) Vom 30. August 2008 (GVBl. S. 631) BayRS 2236-2-1-K (§§ 1–26)
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Teil 1 Allgemeines (§ 1)
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Teil 2 Aufnahme und Schulwechsel (§§ 2–3)
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Teil 3 Schulbetrieb (§§ 4–11)
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Teil 4 Leistungsnachweise, Zeugnisse (§§ 12–15)
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Teil 5 Prüfung, Abschlüsse (§§ 16–18)
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Teil 6 Berufsschulbeirat, Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen (§§ 19–25)
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Teil 7 Schlussvorschrift (§ 26)
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
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Anlage 1 Stundentafeln für die Berufsschulen in Bayern
Anlage 2 Doppelqualifizierender Bildungsgang Berufsschule Plus
Inhalt
BSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.08.2008
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§ 26
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
(2) § 22 Abs. 3 Satz 3 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.