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Verordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Handwerksordnung (BBiGHwOV) Vom 24. Juli 2007 (GVBl. S. 579) BayRS 800-21-21-A (§§ 1–18)
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Teil 1 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit (§§ 1–2)
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Teil 2 Zulassung zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 3)
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Teil 3 Zuständigkeiten für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst (§§ 4–15)
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Kapitel 8 Aufgaben des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (§ 16)
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Teil 4 Landesausschuss für Berufsbildung (§ 17)
§ 17 Geschäftsordnung, Entschädigung
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Teil 5 Schlussvorschriften (§ 18)
[Schlussformel]
Inhalt
BBiGHwOV
Text gilt ab: 01.09.2021
Fassung: 24.07.2007
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Teil 4 Landesausschuss für Berufsbildung
§ 17 Geschäftsordnung, Entschädigung