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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Handwerksordnung (BBiGHwOV) Vom 24. Juli 2007 (GVBl. S. 579) BayRS 800-21-21-A (§§ 1–16)
  • Bereich erweiternErster Teil Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit (§§ 1–2)
  • Bereich erweiternZweiter Teil Zulassung von Schülern von Berufsfachschulen zur Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen (§ 3)
  • Bereich reduzierenDritter Teil Übertragung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (§§ 4–14a)
  • Bereich erweiternAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 4–5)
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Aufgaben der Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Wohnen, Bau und Verkehr (§§ 6–9)
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Aufgaben des Staatsministeriums der Justiz (§ 10)
  • Bereich erweiternAbschnitt 4 Aufgaben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (§ 11)
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Aufgaben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (§ 12)
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Aufgaben der Staatsministerien (§ 13)
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Aufgaben der Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (§ 14)
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Aufgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (§ 14a)
  • Bereich erweiternVierter Teil Aufgaben des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (§§ 15–15a)
  • Bereich erweiternFünfter Teil Schlussvorschriften (§ 16)
  • [Schlussformel]

Inhalt

BBiGHwOV
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 24.07.2007
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Dritter Teil Übertragung von Aufgaben nach dem Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 4–5)
Abschnitt 2 Aufgaben der Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Wohnen, Bau und Verkehr (§§ 6–9)
Abschnitt 3 Aufgaben des Staatsministeriums der Justiz (§ 10)
Abschnitt 4 Aufgaben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (§ 11)
Abschnitt 5 Aufgaben des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (§ 12)
Abschnitt 6 Aufgaben der Staatsministerien (§ 13)
Abschnitt 7 Aufgaben der Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie für Umwelt und Verbraucherschutz (§ 14)
Abschnitt 8 Aufgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (§ 14a)
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