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BBiGHwOV
Text gilt ab: 01.09.2021
Fassung: 24.07.2007
§ 14
Bayerische Verwaltungsschule
Die Bayerische Verwaltungsschule ist im Bereich des öffentlichen Dienstes zuständig für die Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und 3
1.
für die Ausbildungsberufe zur
a)
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,
b)
Fachkraft für Abwassertechnik,
c)
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
d)
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie
2.
für die entsprechenden Fortbildungsabschlüsse in den umwelttechnischen Berufen
a)
Wassermeister/Wassermeisterin,
b)
Abwassermeister/Abwassermeisterin,
c)
Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,
d)
Meister/Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.