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Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns (Archivbenützungsordnung – ArchivBO) Vom 16. Januar 1990 (GVBl. S. 6) BayRS 2241-1-1-WK (§§ 1–15)
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Abschnitt I Allgemeines (§ 1)
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Abschnitt II Benützung (§§ 2–10)
§ 2 Benützungsberechtigte
§ 3 Benützungszweck
§ 4 Benützungsantrag
§ 5 Benützungsgenehmigung
§ 6 Verkürzung und Verlängerung von Schutzfristen
§ 7 Benützung in den staatlichen Archiven
§ 8 Reproduktionen
§ 9 Versendung von Archivgut
§ 10 Belegexemplar
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Abschnitt III Benützungsgebühren (§§ 11–14)
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Abschnitt IV Schlußbestimmungen (§ 15)
[Schlussformel]
Inhalt
ArchivBO
Text gilt ab: 02.01.2002
Fassung: 16.01.1990
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Abschnitt II Benützung
§ 2 Benützungsberechtigte
§ 3 Benützungszweck
§ 4 Benützungsantrag
§ 5 Benützungsgenehmigung
§ 6 Verkürzung und Verlängerung von Schutzfristen
§ 7 Benützung in den staatlichen Archiven
§ 8 Reproduktionen
§ 9 Versendung von Archivgut
§ 10 Belegexemplar