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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung zur Ausführung des Waffen- und Beschussrechts (AVWaffBeschR) Vom 14. Dezember 2010 (GVBl. S. 851) BayRS 2186-1-I (§§ 1–8)
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Erster Teil Waffenrecht (§§ 1–5)
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Zweiter Teil Beschussrecht (§§ 6–7)
§ 6 Zuständigkeit
§ 7 Befreiungen
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Dritter Teil Schlussvorschrift (§ 8)
[Schlussformel]
Inhalt
AVWaffBeschR
Text gilt ab: 30.11.2024
Fassung: 14.12.2010
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§ 7
Befreiungen
Für die in § 5 genannten Stellen und deren Bedienstete gelten, wenn sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben dienstlich tätig werden, die Vorschriften über die Prüfung und Zulassung nach dem Beschussgesetz nicht.