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ALPO
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 17.06.1996
§ 47
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 1996 in Kraft.
(2) 1Gleichzeitig tritt die Lehrgangsordnung über die Ausbildung und die Prüfungen in den Sonderlehrgängen für Aussiedler (Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung – ALPO) vom 24. Februar 1992 (GVBl S. 73, BayRS 2235-5-1-K) außer Kraft. 2Dies gilt nicht für Lehrgangsteilnehmer, die sich am 31. Juli 1996 bereits in einem zweijährigen Sonderlehrgang befunden und die Vorrückungserlaubnis für das zweite Lehrgangsjahr erhalten haben.