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AGGlüStV
Text gilt ab: 01.05.2022
Fassung: 20.12.2007
Art. 8
Sportwettvermittlung außerhalb von Wettvermittlungs- und Annahmestellen
1Eine Vermittlung von Sportwetten außerhalb von Wettvermittlungs- oder Annahmestellen ist unzulässig. 2Das gilt auch für das Aufstellen von Wettterminals außerhalb von Wettvermittlungsstellen.