Inhalt
1Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Apothekerkammer des Saarlandes. 2Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Saarland pharmazeutisch tätig sind.