Inhalt

ARD-StV
Text gilt ab: 07.11.2020
Fassung: 18.12.1991
§ 3
Abstimmung mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen
Vor Veränderungen des Programmschemas im Ersten Fernsehprogramm sollen die für das Erste Fernsehprogramm in der ARD Verantwortlichen auf ein Einvernehmen mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens hinwirken; dabei ist auf die Nachrichtensendungen besondere Rücksicht zu nehmen.