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Inhaltsverzeichnis
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Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1998 (BAnz. Nr. 138a)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungen
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1. Abschnitt Mitteilungen in Verfahren verschiedener Art
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2. Abschnitt Mitteilungen in Zivilprozeßverfahren
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3. Abschnitt Mitteilungen in Vollstreckungsverfahren
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VI. Mitteilungen in Zwangsvollstreckungssachen
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VII. Mitteilungen in Zwangsversteigerungssachen
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VIII. Mitteilungen in Konkurs- und Vergleichssachen
1 (aufgehoben)
2 Mitteilungen bei Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens (Anschlußkonkursverfahrens) mangels Masse
3 Mitteilungen über die Eröffnung des Konkursverfahrens (Anschlußkonkursverfahrens)
4 Mitteilungen über weitere Entscheidungen im Konkursverfahren (Anschlußkonkursverfahren)
5 Mitteilungen über vorzeitige Löschungen im Schuldnerverzeichnis
6 Mitteilungen über Entscheidungen in Vergleichsverfahren
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IX. Mitteilungen in Insolvenzverfahren
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IXa. Mitteilungen in Restrukturierungssachen
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4. Abschnitt Mitteilungen in Familiensachen und Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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5. Abschnitt Mitteilungen betreffend Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe sowie Lohnsteuerhilfevereine
Anlage zu IV/1
Anlage zu XIV/1 und zu XIV/2
Anlage zu XVI/1
Inhalt
MiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.04.1998
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VIII. Mitteilungen in Konkurs- und Vergleichssachen
1
1 (aufgehoben)
2 Mitteilungen bei Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens (Anschlußkonkursverfahrens) mangels Masse
3 Mitteilungen über die Eröffnung des Konkursverfahrens (Anschlußkonkursverfahrens)
4 Mitteilungen über weitere Entscheidungen im Konkursverfahren (Anschlußkonkursverfahren)
5 Mitteilungen über vorzeitige Löschungen im Schuldnerverzeichnis
6 Mitteilungen über Entscheidungen in Vergleichsverfahren
1
[Amtl. Anm.:]
Die Mitteilungspflicht in Konkursverfahren erstreckt sich bis zum 31. Dezember 1998 auch auf Gesamtvollstreckungsverfahren.