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Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. April 1998 (BAnz. Nr. 138a)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungen
Anlage zu IV/1
Anlage zu XIV/1 und zu XIV/2
Anlage zu XVI/1
Inhalt
MiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.04.1998
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Anlage zu IV/1
Formular: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach § 36 Abs. 2 SGB XII, den kommunalen Träger der Grundsicherung oder die von ihm beauftragte Stelle nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II