Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1999

Anlage 1 

Gliederungsschema für Pflege- und Entwicklungspläne für Naturparke

A  Allgemeine Beschreibung des Naturparkgebiets

Lage im Raum, Bevölkerung, Siedlungsgeschichte, Erwerbsstruktur usw.

B  Planungsvorgaben

Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur im Naturpark zur
Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Naturausstattung
Pflege und Entwicklung der Landschaft
Bewahrung und Entwicklung der Erholungsfunktion.

C  Bestandsaufnahme

1.  Natürliche Grundlagen

1.1 

Geologische Verhältnisse
1.1.1 
Oberflächengestalt
1.1.2 
Böden
1.1.3 
Lagerstätten einschließlich Nutzung

1.2 

Gewässer
1.2.1 
Naturnahe Gewässer
1.2.2 
Naturferne (technisch ausgebaute) Gewässer

1.3 

Klimatische Verhältnisse
1.3.1 
Großklima
1.3.2 
Kleinklima
1.3.3 
Klimatische Sonderstandorte

1.4 

Pflanzenwelt
1.4.1 
Potentiell natürliche Vegetation
1.4.2 
Reale Vegetationen
1.4.3 
Häufigkeit, Verbreitung, Gefährdung

1.5 

Tierwelt
1.5.1 
Artenbestand einschließlich Bedeutung für das Untersuchungsgebiet
1.5.2 
Häufigkeit, Verbreitung, Gefährdung

2.  Landschaftsgliederung

2.1 

Naturräume
2.1.1 
Charakteristik der Naturräume (naturräumliche Bezugseinheiten)
2.1.2 
Darstellung naturraumspezifischer Gegebenheiten (in Anlehnung an Nr. 1)

3.  Geschützte Flächen und einzelne Bestandteile der Natur

3.1 

Naturschutzgebiete

3.2 

Biosphärenschutzgebiete

3.3 

Landschaftsschutzgebiete

3.4 

Naturdenkmäler

3.5 

Landschaftsbestandteile und Grünbestände

3.6 

Geschützte Flächen nach Art. 6d BayNatSchG

4.  Erholungsnutzung

4.1 

Naherholung und Ferienerholung
4.1.1 
Art und Umfang des Erholungsverkehrs
4.1.2 
Naherholung und Fremdenverkehr in den Gemeinden
4.1.3 
Analyse der Erholungssuchenden (u. a. nach Alter, Herkunft, Besuchsdauer, Anreiseform, Grund für die Wahl des Urlaubsgebietes)

4.2 

Erholungsräume
4.2.1 
Intensiv genutzte Erholungsbereiche
4.2.2 
Extensiv genutzte Erholungsbereiche

4.3 

Erholungsorte und Kurorte

4.4 

Erholungseinrichtungen
4.4.1 
Wander-, Rad- und Reitwege
4.4.2 
Einrichtungen für die Naturbeobachtung (Aussichtspunkte, Lehrpfade)
4.4.3 
Überörtlich bedeutsame Picknick-, Spiel- und Grillplätze, Liegewiesen
4.4.4 
Klettergebiete
4.4.5 
Wintersporteinrichtungen (Langlaufloipen, Natureisbahnen, Rodelbahnen, Aufstiegshilfen, Skiabfahrten, Eislaufplatze u. ä.)
4.4.6 
Bootswanderstrecken, Anlandebereiche
4.4.7 
Wassersporteinrichtungen (Bootshäfen, Wassersprungschanzen, Boots-Rennstrecken)
4.4.8 
Hallen-, Frei- und Strandbäder, Naturbäder
4.4.9 
Feriensiedlungen und Ferienparke
4.4.10 
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
4.4.11 
Campingplätze
4.4.12 
Golfplatze
4.4.13 
Sportflugplatze (Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge) einschließlich Start- und Landeplätze für Drachen- und Gleitschirmflieger; Modellflugplätze
4.4.14 
Sportplätze
4.4.15 
Kulturelle Erholungsangebote (Museen, Informationszentren)
4.4.16 
Sonstige bedeutendere Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen

5.  Verkehrserschließung

5.1 

Überörtliche Erschließung, Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

5.2 

Örtliche Erschließung (Erschließung von Erholungsflächen und -einrichtungen)

5.3 

Verkehrsarme Räume

6.  Sonstige Flächennutzungen und Nutzungstendenzen

6.1 

Bauliche Nutzung, Freiflächen im Siedlungsbereich

6.2 

Landwirtschaft

6.3 

Forstwirtschaft

6.4 

Fischerei, Jagd

6.5 

Wasserwirtschaft

6.6 

Abgrabungen und Aufschüttungen

6.7 

Sonstige Nutzungen (z.B. militärische Anlagen, Energieleitungen)

7.  Öffentlichkeitsarbeit

7.1 

Überregional wirksame Öffentlichkeitsarbeit, Werbung

7.2 

Gemeinden- und naturparkbezogene Öffentlichkeitsarbeit

D  Landschaftsbewertung

(auf der Grundlage der Landschaftsgliederung sowie im Hinblick auf die von den unter Abschnitt C aufgeführten Nutzungen ausgehenden Belastungen für Natur und Landschaft sowie unter Einbeziehung der Ziele gemeindlicher Landschaftspläne)
1.
Schützenswerte Landschaftsteile

1.1 

Ökologisch wertvolle Landschaftsteile (insbesondere schutzwürdige Biotope der Tier- und Pflanzenwelt, Grünflächenverbundsysteme, Freiflächen zum Luftausgleich, Klima-, Wasser- und Immissionsschutz)

1.2 

Geologisch wertvolle Landschaftsteile

1.3 

Kulturhistorisch wertvolle Landschaftsteile

1.4 

Das Landschaftsbild prägende Landschaftsteile
2.
Erholungseignung

2.1 

Natürliche Erholungseignung der Landschaft

2.2 

Belastbarkeit der Landschaft durch die verschiedenen Erholungseinrichtungen und Erholungsaktivitäten
3.
Auswirkungen der Erholungsnutzung und anderer Nutzungen auf die Landschaft und deren Erholungsfunktion

3.1 

Beeinträchtigungen schützenswerter Landschaftsteile sowie der Tier- und Pflanzenwelt

3.2 

Beeinträchtigungen des Siedlungs- und Landschaftsbildes

3.3 

Gegenseitige Beeinträchtigung der verschiedenen Nutzungen

E  Pflege und Entwicklung

1.
Schutz von Flächen und einzelnen Bestandteilen der Natur

1.1 

Abgrenzung des Naturparks

1.2 

Schutzgebiete

1.2.1 

Naturschutzgebiete

1.2.2 

Schutzzonen des Naturparks (gegebenenfalls mit Bereichen unterschiedlicher Schutzbestimmungen) und Landschaftsschutzgebiete
1.2.2.1 
Besonders gefährdete, gering belastbare Bereiche
1.2.2.2 
Pflegebereiche
1.2.2.3 
Sanierungsbereiche

1.3 

Biosphärenschutzgebiete

1.4 

Naturdenkmäler

1.5 

Landschaftsbestandteile und Grünbestände

1.6 

Geschützte Flächen nach Art. 6d BayNatSchG
2.
Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Landschaft

2.1 

Landschaftliches Leitbild

2.2 

Landschaftspflegerische und -gestalterische Maßnahmen

2.2.1 

Sicherung, Pflege und Entwicklung schutzwürdiger Biotope und sonstiger wertvoller ökologischer Bereiche

2.2.2 

Entwicklung von Biotopverbundsystemen

2.2.3 

Wiederherstellung und Neuschaffung von ehemals vorhandenen Landschaftsstrukturen

2.2.4 

Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft

2.2.5 

Pflanzung und Pflege von Feldgehölzen, Hecken, Alleen, Baumgruppen, Einzelbäumen

2.2.6 

Pflege und Entwicklung von Gewässern und Uferbereichen

2.2.7 

Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorisch wertvoller Landschaftsteile und Bodendenkmäler

2.2.8 

Behebung von Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild

2.2.9 

Pflege und Gestaltungsmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des typischen Landschaftsbildes in den Teilräumen

2.2.10 

Beseitigung störender Anlagen

2.2.11 

Priorität und Realisierung der Maßnahmen

2.2.12 

Kostenschätzung
3.
Schaffung von Erholungseinrichtungen durch den Naturparkträger

3.1 

Wander-, Rad-, Reitwege, Parkplätze

3.2 

Rast- und Kinderspielplätze, Feuerstellen, Wassertretbecken, Parkplätze

3.3 

Jugendzeltplätze

3.4 

Schutzhütten

3.5 

Sonstige Einrichtungen

3.6 

Priorität der Maßnahmen

3.7 

Kostenschätzung
4.
Vorschläge zur Pflege und Entwicklung der Landschaft durch andere Stellen

4.1 

Bauleitplanung beziehungsweise gemeindliche Landschaftsplanung

4.2 

Straßenbau und sonstige Verkehrsanlagen

4.3 

Wasserwirtschaft

4.4 

Land- und Forstwirtschaft

4.5 

Sonstiges
5.
Empfehlungen für die Nah- und Ferienerholung

5.1 

Entwicklung der Naherholung

5.2 

Entwicklung der Ferienerholung

5.3 

Lenkung des Besucherverkehrs unter Beachtung der Belastbarkeit der Teilräume des Naturparks

5.4 

Steuerung des Naherholungs- und Urlaubsverkehrs

5.5 

Priorität und Realisierung der Empfehlungen
6.
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
7.
Folgeplanungen

F  Anhang

1.  Zusammenstellung aller Maßnahmen in den Gemeinden

1.1 

Naturschutz und Landschaftspflege

1.2 

Erholung

1.3 

Kostenschätzung

1.4 

Folgeplanung

2.  Förderprogramme zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

2.1 

Richtlinien zur Förderung der Naturparke

2.2 

Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege

2.3 

Kulturlandschaftsprogramm

2.4 

Sonstige Förderprogramme