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Text gilt ab: 01.01.1999

3. Planverfasser und Planungsunterlagen

Der Naturparkträger beauftragt mit der Ausarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans einen in großräumigen Landschaftsplanungen erfahrenen Landschaftsarchitekten (Art. 2 BayArchG) als Planverfasser.
Der Naturparkträger soll vor Vergabe eines Planungsauftrags feststellen, welche Planungsunterlagen Behörden, insbesondere die Regierung, das Bayerische Landesamt für Umweltschutz und die Oberforstdirektion zur Verfügung stellen können. Als Planungsunterlagen sollen auch Luftbildaufnahmen - insbesondere von den Regierungen und dem Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen - herangezogen werden. Eine Übersichtskarte über Luftbildaufnahmen ist beim Bayerischen Landesvermessungsamt erhältlich.