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DAE
Text gilt ab: 01.08.1976
Fassung: 02.06.1976
9.
Berechnungshilfe
(1) Der Entgeltprüfer ist ferner verpflichtet, auf Antrag Berechnungshilfe bei der Errechnung der Stückentgelte zu leisten (§ 23 Abs. 2 HAG).
(2) Eine Berechnungshilfe kommt nur in Betracht, wenn für das zu berechnende Stück eine Entgeltregelung (§ 17 Abs. 2 HAG) besteht und diese nicht nur Stundenentgelte bestimmt. Die Berechnungshilfe erstreckt sich nicht auf die Berechnung der gesetzlichen Zuschläge.