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FER-KöW 2012
Text gilt ab: 01.02.2012

3. Forstbetriebsgutachten

Forstbetriebsgutachten werden für kleinere Körperschaftswälder (5 bis 100 Hektar) erstellt. Die Forstbetriebsgutachten bestehen jeweils aus einem einfachen Text- und Tabellenteil, den Bestandsbeschreibungen (Revierbuch) und den dazugehörenden Karten. Der Umfang des Forstbetriebsgutachtens richtet sich nach Größe und Bedeutung des Körperschaftswaldes. Über den Umfang der Forstbetriebsgutachten entscheidet im Einzelfall die untere Forstbehörde im Einvernehmen mit der Körperschaft.
Der Textteil besteht aus folgenden Teilen:
Zustandserfassung: kurze Charakterisierung des Betriebs; in einfachen Fällen ist Formblatt 2 (vgl. Nr. 8 des Anhangs) ausreichend. Die Vorratserhebung erfolgt in JP- und JD-Beständen mithilfe der Ertragstafeln, in AD- und Endnutzungsbeständen durch Repräsentativaufnahmen (vgl. Tabelle 1 in Nr. 2.1.2.9.1), die Zuwachsermittlung ebenfalls mithilfe der Ertragstafeln.
Erfolgsprüfung: Gegenüberstellung von Hiebssatz und Einschlag und kurze Ausführungen zum Erreichen der waldbaulichen Zielvorgaben sowie Besonderheiten im abgelaufenen Zeitraum.
Planung der künftigen Bewirtschaftung: hier sind neben der Bestandsbeschreibung (Revierbuch) ausreichend
Hinweise auf waldbauliche Besonderheiten und Arbeitsschwerpunkte,
gutachtliche Festsetzung der Umtriebszeit,
Übersicht der Nutzungs- und Ertragsmöglichkeiten (Flächen- und Massensoll, Sortenanfall).
Die Hinweise zu Natura 2000 (Nr. 2.3) und zum Ökokonto (Nr. 2.4) gelten sinngemäß auch für die Forstbetriebsgutachten. Eine gestraffte verbale Form genügt; wo sinnvoll, sind stichwortartige Angaben ausreichend.