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FER-KöW 2012
Text gilt ab: 01.02.2012

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Februar 2012 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2012 treten die Zusammengefassten Bestimmungen zur Erstellung von Forstwirtschaftsplänen und Forstbetriebsgutachten für den Körperschaftswald in Bayern (FE-KöW 1982) aus dem Jahr 1982 außer Kraft.
Diese Richtlinien wurden in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Bayerischen Waldbesitzerverband und dem Bayerischen Bauernverband sowie den Berufsverbänden erstellt. Sie sollen die bewährte Tradition der Forsteinrichtung im bayerischen Körperschaftswald mit modernen Mitteln fortsetzen, damit der Wald auch für künftige Generationen seine vielfältigen Leistungen nachhaltig erfüllen kann.