Inhalt

ZustBek-UV
Text gilt ab: 01.06.2022

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

6.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

6.2 

Mit Ablauf des 31. Mai 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (ZustBek-UG) vom 16. Februar 2010 (AllMBl. S. 68), die durch Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (AllMBl. S. 147) geändert worden ist, für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz außer Kraft.