Inhalt

FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
§ 82
Zweiter Prüfungsabschnitt
(1) 1Die praktische Abschlussprüfung ist im Fach Projektmanagement abzulegen. 2Sie erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs sowie die zugehörigen Ausbildungsinhalte des Berufspraktikums. 3Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 380 Minuten; die zeitliche Verteilung liegt im Ermessen der Fachakademie. 4Die Prüfung umfasst die Planung, Durchführung und Evaluation eines Projekts; auf die Planung und Evaluation dürfen zusammen nicht mehr als 120 Minuten entfallen. 5Zur Durchführung des Projekts werden Hilfskräfte zur Verfügung gestellt, die vom Prüfling zu unterweisen und anzuleiten sind.
(2) Die Aufgaben werden vom Unterausschuss gestellt.