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FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
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Anlage 12 (zu § 13)
Stundentafel für die Fachakademien für Sozialpädagogik (praxisintegrierte Ausbildung)
Pflichtfächer
1., 2. und 3. Studienjahr
Gesamtstunden
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht

Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik1
400
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie2
120
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
80
Ökologie/Gesundheitspädagogik
80
Recht und Organisation
120
Literatur- und Medienpädagogik
120
Englisch3
120
Deutsch2
160
Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession4
120
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung1
320
Kunst- und Werkpädagogik5
280
Musik- und Bewegungspädagogik6
280
Übungen7
240
Summe theoretischer und fachpraktischer Unterricht
2 440
Zusatzfach Mathematik8
240
Wahlfächer
Gemäß § 13 Abs. 4 FakO

Praktische Ausbildung
2 400

1 [Amtl. Anm.:] Davon 80 Gesamtstunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II.
2 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
3 [Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
4 [Amtl. Anm.:] Bzw. Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 FakO.
5 [Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Kunstpädagogik und mind. 120 Gesamtstunden Werkpädagogik.
6 [Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Musikpädagogik, mind. 40 Gesamtstunden Rhythmik und mind. 80 Gesamtstunden Bewegungspädagogik.
7 [Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
8 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.