Inhalt
Die Leistungen in den einzelnen schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie in der gesamten Prüfung – Gesamtprüfungsnote – sind wie folgt zu bewerten:
Wortnote
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Note
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Punkte
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Beschreibung
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sehr gut
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1
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13 bis 15 Punkte
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eine besonders hervorragende Leistung,
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gut
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2
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10 bis 12 Punkte
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eine Leistung, die die durchschnittlichen Anforderungen übertrifft,
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befriedigend
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3
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7 bis 9 Punkte
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eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht,
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ausreichend
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4
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4 bis 6 Punkte
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eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht,
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mangelhaft
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5
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1 bis 3 Punkte
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eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung,
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ungenügend
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6
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0 Punkte
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eine völlig unbrauchbare Leistung.
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