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Text gilt ab: 08.08.1986
Fassung: 12.05.1986
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Schlußprotokoll
Schlußprotokoll zum Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten
Anläßlich der Unterzeichnung des Staatsvertrags über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten bekräftigen die Ministerpräsidenten der drei vertragsschließenden Länder ihren Willen, die Zusammenarbeit in Fragen der Medienpolitik fortzuführen und zu verstärken.
Darüber hinaus streben die drei Länder weiterhin den Abschluß eines gemeinsamen Rahmenstaatsvertrags aller Länder zur Neuordnung des Rundfunkwesens an. Der vorliegende Staatsvertrag steht einer solchen umfassenden Einigung nicht entgegen.
Die Ministerpräsidenten sind der Auffassung, daß dem Jugendschutz im Bereich des Rundfunks eine besondere Bedeutung zukommt. Sie treten deshalb dafür ein, daß einheitliche Grundsätze des Jugendschutzes für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und private Anbieter gleichermaßen verbindlich gemacht werden.
Rolandseck, den 12. Mai 1986
Für das Land Baden-Württemberg
Lothar Späth
Für den Freistaat Bayern
Franz Josef Strauß
Für das Land Rheinland-Pfalz
Dr. Bernhard Vogel