Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002
Fassung: 19.06.1986
§ 1
Schutzgegenstand
Das Ammergebirge in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Ostallgäu wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.