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Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 12.12.2012
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL
(TV Wiederaufnahme Berlin – Forst)
Vom 12. Dezember 2012

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Präambel
1Mit diesem Tarifvertrag gestalten die Tarifvertragsparteien die Rückkehr des Landes Berlin in den Flächentarifvertrag der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). 2Die Tarifvertragsparteien streben gemeinsam einheitliche Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst der Bundesländer an. 3Das Land Berlin leistet mit der Rückkehr in die TdL einen Beitrag zur Stärkung des Tarifvertragssystems im öffentlichen Dienst. 4Dieser Tarifvertrag trägt zugleich Berliner Besonderheiten Rechnung.