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Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) Vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 (GVBl. 2010 S. 206, 746, BayRS 02-27-F) (§§ 1–17)
Präambel
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Abschnitt 1 Allgemeines (§§ 1–2)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Dienstherrenwechsel
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Abschnitt 2 Versorgungslastenteilung (§§ 3–8)
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Abschnitt 3 Übergangsregelungen (§§ 9–15)
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Abschnitt 4 Schlussvorschriften (§§ 16–17)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2011
Fassung: 16.12.2009
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§ 1
Geltungsbereich
Dieser Staatsvertrag gilt für den Bund, die Länder sowie die Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen, unter der Aufsicht des Bundes oder der Länder stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.