Inhalt
Bei der Anlage des Vermögens der Bayerischen Apothekerversorgung sind das Land Rheinland-Pfalz und die Mitglieder im Land Rheinland-Pfalz entsprechend dem Anteil des Beitragsaufkommens der im Land Rheinland-Pfalz beruflich tätigen Mitglieder am Gesamtbeitragsaufkommen der Bayerischen Apothekerversorgung zu berücksichtigen.