Inhalt
1Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz. 2Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Land Rheinland-Pfalz pharmazeutisch tätig sind.