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Verordnung über beamten-, besoldungs-, reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht – ZustV-BM) Vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 544) BayRS 2030-3-2-1-I/B (§§ 1–13)
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Teil 1 Zuständigkeitsregelungen für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (§§ 1–12)
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Teil 2 Schlussbestimmungen (§ 13)
§ 13 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ZustV-BM
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 24.07.2019
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§ 13
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft.