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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) Vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220) BayRS 9210-1-I/B (Art. 1–14)
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Erster Teil Oberste Landesbehörden (Art. 1)
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Zweiter Teil Straßenverkehr (Art. 2–8)
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Dritter Teil Sonstige Verkehrsbereiche (Art. 9–11)
Art. 9 Luftrecht und Schutz gegen Fluglärm
Art. 10 Schiffahrt auf dem Bodensee
Art. 10a Binnenschifffahrtsinformationsdienste und technische Vorschriften für Binnenschiffe
Art. 11 Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind – ATP – (BGBl. II 1974 S. 565)
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Vierter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 12–14)
[Schlussformel]
Inhalt
ZustGVerk
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 28.06.1990
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Dritter Teil Sonstige Verkehrsbereiche
Art. 9 Luftrecht und Schutz gegen Fluglärm
Art. 10 Schiffahrt auf dem Bodensee
Art. 10a Binnenschifffahrtsinformationsdienste und technische Vorschriften für Binnenschiffe
Art. 11 Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind – ATP – (BGBl. II 1974 S. 565)