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Text gilt ab: 30.07.2007
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914-B

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen, Ausgabe 2006, ZTV ZEB-StB 06

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 26. Juni 2007, Az. IID2-43514-003/07

(AllMBl. S. 363)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen, Ausgabe 2006, ZTV ZEB-StB 06 vom 26. Juni 2007 (AllMBl. S. 363)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden

1. Allgemeines

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen, Ausgabe 2006, ZTV ZEB-StB 06“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aufgestellt. Die ZTV ZEB-StB 06 beinhalten Regelungen zur Vorbereitung, Durchführung, Auswertung, Bewertung und Qualitätssicherung der Zustandserfassung von Fahrbahnen mit schnell fahrenden Messfahrzeugen.

2. Anwendung

Die ZTV ZEB-StB 06 sind künftig bei der Zustandserfassung und -bewertung im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.

2.1 Vertragsbedingungen

Die in den ZTV ZEB-StB 06 mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“. Sie sind den Verträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.

2.2 Richtlinien

Die im Text kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind Richtlinien. Sie sind bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Leistungen zu beachten.

3. Bezugsmöglichkeit

Die ZTV ZEB-StB 06 können beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.

Poxleitner
Ministerialdirektor