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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Hygienekontrolldienst in der Fachlaufbahn Gesundheit (FachV-HygKontrD) Vom 9. September 1990 (GVBl. S. 463) BayRS 2038-3-2-15-I (§§ 1–19)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeines (§ 1)
§ 1 Fachlicher Schwerpunkt
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Zweiter Teil Zulassung und Ausbildung (§§ 2–5)
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Dritter Teil Prüfung (§§ 6–17)
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Vierter Teil Schlußvorschriften (§§ 18–19)
[Schlussformel]
Inhalt
FachV-HygKontrD
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.09.1990
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