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Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
1 Prüfungsverfahren
2 Reisekosten
3 Geltendmachung der Ansprüche
4 In-Kraft-Treten
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2002
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Geltendmachung der Ansprüche
Die gemäß Nummer 1 zustehenden Vergütungen werden auf Antrag vom Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr gewährt.