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Text gilt ab: 01.10.2012
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792-W

Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
vom 9. Dezember 1988, Az. R 4-7902-157

(AllMBl. 1989 S. 73)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern vom 9. Dezember 1988 (AllMBl.1989 S. 73), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 31. August 2012 (AllMBl. S. 596) geändert worden ist

Die nachstehenden Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern sollen den Jagd- und Forstbehörden und den Jägern die Begriffe und Unterlagen vermitteln, die für die Aufstellung, Prüfung und Durchführung der Abschusspläne benötigt werden. Außerdem sollen sie eine einheitliche Sachbehandlung sicherstellen und dazu beitragen, dass gesunde und nach ihrer Gliederung (Geschlechter- und Altersklassenverhältnis) richtig aufgebaute Schalenwildbestände erhalten bleiben, die den Äsungsverhältnissen ihrer Lebensräume entsprechen. Es wird dabei an die freiwillige Mitarbeit und Einsicht aller Revierinhaber appelliert.
Die Richtlinien gelten für Eigenjagdreviere, Staatsjagdreviere und Gemeinschaftsjagdreviere.
Inhaltsübersicht
I.
Allgemeine Grundlagen, Grundsätze und Grundbegriffe
1.
Hegeziel
1.1
Gesetzliche Grundlagen
1.2
Hieraus abzuleitende Grundsätze für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
2.
Wildschutzgebiete
3.
Hegegemeinschaften
4.
Wildbestand
4.1
Grundbestand
4.2
Sommerbestand
5.
Wilddichte, spezielle Wildfläche
5.1
Beurteilung der tragbaren Wilddichte des Rot-, Dam- und Muffelwildes
5.2
Bestimmung der speziellen Wildfläche
6.
Geschlechterverhältnis
7.
Zuwachs
8.
Altersaufbau
9.
Hinweise für die strukturelle Bejagung
9.1
Aufteilung des Abschusses zur Erhaltung einer angemessenen Altersstruktur
9.2
Klasseneinteilung beim männlichen
Rotwild
Damwild
Gamswild
Muffelwild
10
Schwarzwildbejagung
II.
Abschussplanung
1.
Grundlagen der Abschussplanung
2.
Aufstellung und Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne
2.1
Beachtung der allgemeinen Grundsätze bei der Aufstellung und Überprüfung der Abschusspläne
2.2
Abschussvorschlag des Revierinhabers, Empfehlungen der Hegegemeinschaft zur Abschussplanung, Mitwirkung des Jagdvorstands oder Jagdberechtigten
2.3
Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne durch die Jagd- und Forstbehörden
2.4
Einjahres- und Dreijahresabschussplan
2.5
Abschussplanerfüllung, Änderung der Abschusspläne
3.
Erfassung und Kontrolle des Abschusses
3.1
Führung und Vorlage der Streckenliste, Abschussmeldung beim Rotwild
3.2
Kontrolle des Abschusses
III.
In-Kraft-Treten