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Text gilt ab: 01.01.1999

4 Technischer Lawinenschutz

Die WWV ist zuständig für die Ausführung von Lawinenverbauungen zum Schutz von Siedlungen, Verkehrswegen und öffentlichen Einrichtungen.
Liegen solche Projekte im Schutzwald, werden die entsprechenden Flächen in das Schutzwaldsanierungsprogramm aufgenommen und als Sanierungsflächen ausgewiesen. Für Planung und Durchführung der Maßnahmen gilt Nr. 2 dieser Vereinbarung entsprechend.
Lawinenschutzprojekte, die zwar im Staatswald liegen, aber keinen Schutzwald betreffen, stimmt die WWV mit der StFoV ab. Auf Anfrage stellt die WWV Projektunterlagen zur Verfügung. Sofern ergänzend zu den permanenten Lawinen-, Kriech- und Gleitschneeverbauungen biologische und sonstige Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, werden diese auf Antrag der WWV von der StFoV übernommen.