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Text gilt ab: 01.10.1996
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Anhang 2:
Schutz der Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz:

Ergänzend zum Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Art. 10 des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes vom 24. Juni 1994, BGBl I S. 1406) sind die in der Bekanntmachung der Frauenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung vom 1. Juni 1994 (StAnz Nr. 26) beschriebenen Grundsätze zum Schutz der Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz4 zu beachten.

4 [Amtl. Anm.:] Nunmehr „Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Schutzgrundsätze – sexuelle Belästigung – Schutzgru -sex. Bel.)“, Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 6. November 2001 (AllMBl S. 667, StAnz Nr. 46).