Inhalt
7. Schlussbestimmung
Diese Bekanntmachung tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vollstreckung von Geldforderungen der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung vom 17. Februar 1984 (LMBl S. 30) außer Kraft.