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7815-L Flurbereinigung und Bauleitplanung sowie sonstige städtebauliche Maßnahmen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten1. Oktober 1984, Az. II B 5/8 - 4693.2 - 0.22 (AllMBl. S. 586)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Rechtsgrundlagen
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II. Allgemeine Grundlagen für das Zusammenwirken
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III. Beteiligung der Flurbereinigungsdirektion bei städtebaulichen Maßnahmen
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IV. Beteiligung der Gemeinde bei der Flurbereinigung
Vor Anordnung der Flurbereinigung
Nach Anordnung der Flurbereinigung
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V. Dorferneuerung
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VI. Besondere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Flurbereinigung und Gemeinde
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VII. Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme
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VIII. Schlussbestimmungen
Inhalt
Text gilt ab: 01.10.1984
Fassung: 01.10.1984
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IV. Beteiligung der Gemeinde bei der Flurbereinigung
Die Gemeinde und die Flurbereinigungsdirektion sind nach § 144c Abs. 2 BBauG verpflichtet, ihre das Gemeindegebiet betreffenden Absichten möglichst frühzeitig aufeinander abzustimmen.
Vor Anordnung der Flurbereinigung
Nach Anordnung der Flurbereinigung