Inhalt

Text gilt ab: 01.07.1977

5.   In-Kraft-Treten

Die Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft. Gleichzeitig tritt die gemeinsame Entschließung der Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 5. Oktober 1967 (MABl S. 770, WVMBl S. 197, LMBl S. 85) außer Kraft.