Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
40.1.1
a) Schulbesuchsmeldungen:
Die Erfassung der Studierendendaten erfolgt durch die jeweilige Fachschule für Agrarwirtschaft im Zentralrechner des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (BALIS Nr. 06.01.02, Aufruf der Arbeitsanleitung unter BALIS 11.2).
Die Erfassung der Daten muss für
das erste und dritte Semester zum 10. November,
das zweite Semester bis 15. April erfolgen.
b)
Schulchronik:
Die Fachschulen für Agrarwirtschaft führen eine Schulchronik, in die die wichtigsten örtlichen Ereignisse aufzunehmen sind.