Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
28.3
Studierende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten eine Bestätigung nach Anlage 6.
29.
Die Urkunde wird von der Fachschule über das Druckprogramm zur Erstellung der Urkunden des Rechenzentrums der Land- und Forstwirtschaftsverwaltung erstellt.