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7803.1-L Richtlinien zum Schulbetrieb an den staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft (FSAgrR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 29. April 2003, Az. A 4-7151-206 (AllMBl. S. 187)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Aufnahme
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts
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Vierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs
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Fünfter Teil Leistungsnachweise, Zwischenzeugnis, Vorrücken und Wiederholen
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Sechster Teil Schulabschluss
22.1
23.1.4
26.2
28.1.2
28.3
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Siebter Teil Schulleiter, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz
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Zehnter Teil Ordnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung, Datenschutz
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Elfter Teil Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
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28.3
Studierende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, erhalten eine Bestätigung nach
Anlage 6
.
29.
Die Urkunde wird von der Fachschule über das Druckprogramm zur Erstellung der Urkunden des Rechenzentrums der Land- und Forstwirtschaftsverwaltung erstellt.