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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zum Schulbetrieb an den staatlichen Höheren Landbauschulen
erster TeilAllgemeine Vorschriften
Zweiter TeilAufnahme
Dritter TeilInhalte des Unterrichts
Vierter TeilGrundsätze des Schulbetriebs
Fünfter TeilLeistungsnachweise
Sechster TeilSchulabschluss
Siebter TeilSchulleiter, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz
Zehnter TeilOrdnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung
Elfter TeilSchlussvorschriften
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2001
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Fünfter Teil
Leistungsnachweise
16.1.2
Für die Bewertung von Vortragserstattungen, Gesprächsführungen und praktischen Schulaufgaben können Bewertungsbögen nach
Anlage 3
verwendet werden.
18.1.1
Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
Note 1:
92
–
100
Punkte
Note 2:
81
–
91
Punkte
Note 3:
67
–
80
Punkte
Note 4:
50
–
66
Punkte
Note 5:
30
–
49
Punkte
Note 6:
0
–
29
Punkte.