Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2001

Fünfter Teil
Leistungsnachweise

 
16.1.2
Für die Bewertung von Vortragserstattungen, Gesprächsführungen und praktischen Schulaufgaben können Bewertungsbögen nach Anlage 3 verwendet werden.
18.1.1
Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
 
Note 1:
92
–
100
Punkte
 
Note 2:
81
–
91
Punkte
 
Note 3:
67
–
80
Punkte
 
Note 4:
50
–
66
Punkte
 
Note 5:
30
–
49
Punkte
 
Note 6:
0
–
29
Punkte.